EDV Gutachten

Wir bieten Ihnen Untersuchung in den Bereichen Sachverstand, IT Forensik und IT Sicherheit an. Alle Arbeitsschritte werden mit aller größter Sorgfalt durchgeführt. Sicherheit im Umgang mit den Beweismitteln sowie Verschwiegenheit gegenüber Dritten genießen höchste Priorität. Alle Arbeitsschritte erfolgen in engem Zusammenwirken mit dem jeweiligen Auftraggeber.
Durch standardisierte Verfahren und den Einsatz von modernen Analysetools sind wir in der Lage, EDV Gutachten jeglicher Art zu erstellen, beschlagnahmte Asservate schnell auszuwerten, sowie IT Sicherheitsprüfungen z.B.. Penetratsionstests / Vulnerability Scans durchzuführen:

  • Wertgutachten
  • Privatgutachten
  • Gerichtsgutachten
  • Versicherungsgutachten

Fertigkeiten eines EDV Sachverständigers

Wertgutachten:
Besitzer eines IT- und EDV-Systems, oder auch solche die es werden wollen, stehen oft vor schwierigen Entscheidungen.
Ein Teil der Schwierigkeiten liegt oftmals darin, das ein Laie kaum in der Lage ist den Wert eines IT- oder EDV-Systems richtig einzuschätzen.

Durch die Schnelllebigkeit der IT- und EDV-Branche, immer größer und schneller werdenen IT- und EDV-Systeme ist eine Orientierung oder der Vergleich an den marktüblichen bzw. aktuellen Preisen kaum möglich. Egal, ob diese Bewertung für eine Kauf- oder Verkaufsentscheidung getroffen werden solloder als Grundlage einer Risikobewertung,wir bieten Ihnen eine Reihe von individuellen Wertgutachten nach diesen Kriterien: Neuwert, Zeitwert, Wiederbeschaffungswert, Verkehrswert und Restwert.

Privatgutachten:
Privatgutachten können von Privatpersonen als auch von Firmen beauftragt werden. Die Bezeichnung dient lediglich der Unterscheidung zu gerichtlich beauftragten Gutachten. Privatgutachten können u.a. bei folgenden Themenbereichen genutzt werden: Trennung, Kauf und/oder Verkauf, Übernahme, Förderung und Versteigerung.

Gerichtsgutachten:
Streitigkeiten über im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelte Vertragstypen werden vor den Zivilgerichten ausgetragen. Die Verfahrensordnung, nach der diese Streitigkeiten vor den Gerichtsinstanzen abgewickelt werden, ist die Zivilprozeßordnung.

Das Gerichtsgutachten richtet sich nach dem Beweisbeschluss. Der Beweisbeschluss ist ein Beschluss des Zivilgerichtes, mit dem dieses festlegt, welche Beweise zu welchen Thematiken in diesem Prozess aufgenommen werden sollen. Das Gericht verkündet den Beweisbeschluss üblicherweise in der ersten mündlichen Verhandlung. Hierbei werden Ziel und Umfang der zu erbringenden Leistungen und der Zeitrahmen, in dem das Gutachten zu erstellen ist, festgelegt. Mit Erteilung des Auftrages hat keine der beteiligten Parteien die Möglichkeit, das Gutachten zu seinem eigenen Nutzen zu beeinflussen.

Versicherungsgutachten:
Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.

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EDV GUTACHTEN

Privatgutachten können sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen beauftragt werden. Die Bezeichnung dient lediglich der Unterscheidung zu gerichtlich beauftragten Gutachten. Privatgutachten können u.a. bei Themenbereichen wie Trennung, Kauf und/oder Verkauf, Übernahme, Förderung und Versteigerung genutzt werden:

IT FORENSIK

Als Teilgebiet der Forensik umfasst die IT-Forensik bzw. Computer-Forensik die Untersuchung von Vorfällen auf Computersystemen. Ziel der IT-Forensik ist es, einen Tatbestand anhand der Analyse und Auswertung von Spuren auf Datenträgern festzustellen.

Privatgutachten können sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen beauftragt werden. Die Bezeichnung dient lediglich der Unterscheidung zu gerichtlich beauftragten Gutachten. Privatgutachten können u.a. bei Themenbereichen wie Trennung, Kauf und/oder Verkauf, Übernahme, Förderung und Versteigerung genutzt werden:

Als Teilgebiet der Forensik umfasst die IT-Forensik bzw. Computer-Forensik die Untersuchung von Vorfällen auf Computersystemen. Ziel der IT-Forensik ist es, einen Tatbestand anhand der Analyse und Auswertung von Spuren auf Datenträgern festzustellen.