Fertigkeiten eines IT-Forensikers
Der IT-Forensiker beherrscht nicht nur spezielle Programme und Werkzeuge, um Spuren von gelöschten oder manipulierten Daten wiederherstellen bzw. rekonstruieren zu können; um einen Sachverhalt aufzuklären, benötigt er auch tiefgreifendes Know-how im Bereich der Betriebs- und Dateisysteme. Zudem muss der IT-Forensiker komplexe technische Zusammenhänge verstehen und herstellen können, um seine Ermittlungen erfolgreich durchzuführen.
Durch die in den letzten Jahren rasant anwachsende Informations- und Telekommunikationstechnologie werden Computersysteme immer mehr und immer wieder infiltriert, sabotiert, ausspioniert und mit Viren verseucht.
Mit Hilfe von Computern wird auf jede erdenkliche Art und Weise kriminell gehandelt, was dazu führt, dass die Computer- und Internetkriminalität, sowie die Softwarepiraterie einen enormen Zuwachs zu verbuchen hat. Um diese Computerkriminalität nachweisen zu können und die Täter ihrer gerechten Strafe zuführen zu können ist es notwendig, diese Handlungen zu untersuchen, zu analysieren, zu sichern und zu dokumentieren. In vielen Fällen werden diese Untersuchungen in Form eines EDV-Gutachtens (Gerichtsgutachten) vor Gericht eingebracht.
Diese Beweismittelsicherung von kriminellen Handlungen an oder mit Hilfe von Computern wird allgemein als Computer-Forensik, EDV-Forensik, Digitale-Forensik oder auch IT-Forensik bezeichnet.
Unsere forensische Leistungen:
Wir bieten Ihnen forensische Untersuchung in allen oben genannten Bereichen an. Alle Arbeitsschritte werden mit aller größter Sorgfalt durchgeführt. Sicherheit im Umgang mit den Beweismitteln sowie Verschwiegenheit gegenüber Dritten genießen höchste Priorität. Alle Arbeitsschritte erfolgen in engem Zusammenwirken mit dem jeweiligen Auftraggeber. Um die Unversehrtheit des Originals zu gewährleisten, wird vor Beginn der Auswertung, mit speziellen forensischen Software-Tools, ein 1:1-Abbild des Datenträgers hergestellt.
Dieses Abbild wird dann ausschließlich für die Untersuchung herangezogen. Diese Beweissicherheit ist die Voraussetzung wenn die Untersuchungsergebnisse in Form eines EDV-Gutachtens vor Gericht eingebracht werden sollen.